Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen CSL Computer Service GmbH (nachfolgend "CSL") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen CSL und dem Kunden abgeschlossen werden, und gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von CSL, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CSL hat diesen schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn CSL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.

CSL behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Für bereits bestehende Verträge bleiben die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung wirksam, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

  1. Dienstleistungen von CSL

CSL erbringt Support- und/oder Wartungsarbeiten sowie Beratungsleistungen und Datenrettungsdienstleistungen im Bereich Informatik.

  1. Geschäftszeiten

3.1 Die regulären Geschäftszeiten bei CSL sind von Montag bis Freitag von 08:30-12:00 und von 13:30-17:00 Uhr

3.2 CSL wird sich bemühen, Aufträge, die ausserhalb der definierten regulären Geschäftszeiten liegen, nach Möglichkeit zu erledigen. Dabei fallen zusätzliche Kosten an, die nach dem jeweils allgemein gültigen Stundenansatz (siehe Punkt 8. Rechnungsstellung und Preise) von CSL berechnet werden. Für Einsätze an Samstagen und Sonntagen wird ein Zuschlag von 25 % bis 100 % auf den Stundenansatz erhoben. Diese zusätzlichen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Pflichten des Kunden

4.1 Vor Arbeitsbeginn ist der Kunde verpflichtet, eine Datensicherung (Backup) aller auf der Hardware gespeicherten Daten und Programme (Informationen, Dateien, Software etc.) durchzuführen. CSL übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Datenkorruption während der Dienstleistungserbringung.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, CSL umfassende und wahrheitsgemässe Informationen über den Erwerb, die Installation und/oder Änderungen an den IT-Anlagen oder betroffenen Geräten zu geben, bevor CSL Dienstleistungen erbringt. Andernfalls erlischt ein allfälliger Ersatzanspruch.

4.3 Der Kunde erkennt an, dass er für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihm verwendeten Software verantwortlich ist. CSL übernimmt keine Haftung für fehlende Nutzungslizenzen.

4.4 Der Kunde ist für die Datensicherung und den Virenschutz selbst verantwortlich. CSL ist nicht verpflichtet, die Datensicherung auf Umfang, Bestand und Qualität zu überprüfen.

4.5 Der Kunde stellt CSL von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.

  1. Rücktritt und Rückerstattung

5.1 Bei aussergewöhnlichen technischen oder sonstigen Anforderungen des Kunden behält sich CSL das Recht vor, von der Erbringung einzelner oder aller Dienstleistungen zurückzutreten.

5.2 Im Falle eines Rücktritts erstattet CSL dem Kunden die bereits geleisteten Zahlungen zurück, behält sich jedoch das Recht vor, einen angemessenen Betrag für die erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

5.3 CSL haftet nicht für Schäden oder Kosten, die dem Kunden durch einen Rücktritt entstehen.

  1. Kundendaten und Datenschutz

6.1 CSL verpflichtet sich, bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzgesetz (DSG), einzuhalten.

6.2 CSL erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität sowie die Rechnungsstellung benötigt werden.

6.3 CSL gibt Kundendaten nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig.

6.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von CSL erhobenen, gespeicherten und verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Kunde hat zudem das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Löschung von Daten zu verlangen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig ist.

6.5 CSL trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten. Trotzdem kann CSL keine absolute Sicherheit garantieren und lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit der unautorisierten Nutzung oder dem Verlust von Kundendaten ab.

  1. Haftung und Schadenersatz

Der Kunde anerkennt und akzeptiert ausdrücklich, dass CSL keine Haftung für Schäden oder Verluste übernimmt, die dem Kunden oder einem Dritten im Zusammenhang mit den von CSL erbrachten Dienstleistungen oder Produkten entstehen könnten, es sei denn, diese Schäden oder Verluste beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von CSL. Jegliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die der Kunde oder ein Dritter gegenüber CSL geltend machen könnte, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies schliesst insbesondere entgangene Gewinne, Ausfallzeiten, Datenverluste oder andere mittelbare oder indirekte Schäden ein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten und Systeme zu treffen und einen ausreichenden Virenschutz sicherzustellen.

  1. Rechnungsstellung und Preise

8.1 CSL stellt dem Kunden für erbrachte Dienstleistungen eine Rechnung auf der Grundlage des vereinbarten Stundenansatzes aus. Der Stundenansatz für die verschiedenen Dienstleistungen ist folgendermassen:

ADMINISTRATION: CHF 120.-/h

PC-SUPPORT & VOR ORT-SUPPORT - RIVATKUNDEN: CHF 135.-/h

PC-SUPPORT & VOR ORT-SUPPORT - GESCHÄFTSKUNDEN: CHF 160.-/h

IT-CONSULTING: CHF 180.-/h

PROJEKTMANAGEMENT & ORGANISATION: CHF 180.-/h

DATENRETTUNGSDIENSTLEISTUNGEN: CHF 180.-/h

SERVER- UND NETZWERKSUPPORT: CHF 190.-/h

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

8.2 Die Abrechnung erfolgt in Viertelstunden-Schritten.

8.3 Für Diagnosestellungen von Hard- und Software wird der tatsächlich aufgewendete Aufwand berechnet. CSL wird dem Kunden jedoch vorab eine Kostenschätzung geben, falls der voraussichtliche Aufwand 2 Stunden überschreitet.

8.4 Für Leistungen, welche CSL erbringt, die nicht durch die pauschalen Servicegebühren abgedeckt sind, gelten die Preissätze gemäss des Standartstundenansätze (vgl. 8.1)

8.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen, Abzüge und Verrechnungen, mit nicht ausdrücklich anerkannter Gegenforderung ist ausgeschlossen.

Zahlungen auf Rechnung sind rein netto innert 14 Tagen zu entrichten.

8.6 Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma CSL.

8.7 CSL ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren zu erheben. Die Mahngebühr beträgt CHF 30.- pro Mahnung.

8.8 Bei Zahlungsverzug ist CSL berechtigt, sämtliche Dienstleistungen für den Kunden einzustellen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind.

8.9 CSL ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.

8.10 CSL behält sich das Recht vor, den Kunden bei wiederholtem Zahlungsverzug von weiteren Dienstleistungen auszuschliessen.

8.11 CSL behält sich das Recht vor, Preise und Tarife jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

  1. Anfahrts- und Spesenkosten

9.1 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind Anfahrts- und Spesenkosten nicht im vereinbarten Stundenansatz enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9.2 Die Anfahrtskosten richten sich nach der Entfernung vom Geschäftssitz von CSL zum Einsatzort und werden wie folgt pauschal abgerechnet:

- Anfahrtspauschale Region Seeland (wird nur 1x pro Besuch verrechnet) CHF 45.00

- Anfahrtspauschale Region Bern, Solothurn und Neuenburg (wird nur 1x pro Besuch verrechnet) CHF 65.00

- Anfahrten weiter als 30 km verrechnen wir Pauschal mit CHF 90.00 zzgl. 0.95 CHF pro Kilometer

9.3 Spesen werden vom Kunden nur dann übernommen, wenn sie vorab mit CSL vereinbart wurden. Der Kunde erstattet dem Mitarbeiter von CSL die tatsächlich entstandenen Kosten für Verpflegung, Übernachtung und sonstige notwendige Auslagen gegen Vorlage von Belegen.

9.4 Im Falle von Mehraufwand aufgrund von besonderen Umständen, wie z.B. schlechte Erreichbarkeit des Einsatzortes oder unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Durchführung der Dienstleistung, behält sich CSL das Recht vor, zusätzliche Kosten für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

9.5 Soweit nicht anders vereinbart, werden Anfahrts- und Spesenkosten zum jeweils gültigen Steuersatz in Rechnung gestellt.

 

  1. Bezug Dritter

CSL ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte beauftragen zu können. Hierbei wird CSL sicherstellen, dass die Beauftragung von Dritten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen steht. CSL wird dafür Sorge tragen, dass die beauftragten Dritten angemessen ausgewählt werden und über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügen, um die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. CSL wird die Verantwortung für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden übernehmen und sicherstellen, dass die beauftragten Dritten die vertraglichen Pflichten im Einklang mit den vereinbarten Bedingungen erfüllen.

  1. Höhere Gewalt

Sollte die Erbringung der Dienstleistungen von CSL aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle von CSL liegen, wie höherer Gewalt oder Naturkatastrophen, unmöglich oder unzumutbar werden, ist CSL berechtigt, von der Erbringung der Dienstleistungen zurückzutreten oder diese zeitweise zu unterbrechen oder einzuschränken. CSL wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren und sich bemühen, die Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistungen so gering wie möglich zu halten. CSL haftet in diesen Fällen nicht für Schäden oder Verzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände entstehen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.

  1. Garantie

Software: CSL gewährleistet, dass die von ihr gelieferte Software zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Konfigurationsfehlern ist. Für die Gewährleistung gelten die Konditionen der Software-Lieferanten.

Hardware: CSL gewährleistet, dass die von ihr gelieferte Hardware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Für die Garantie gelten die Konditionen der Hardware-Lieferanten.

Von der Garantie ausgeschlossen sind: Datenträger, Kabel, Verbrauchsmaterial und Schäden, die auf unsachgemässe Handhabung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder nicht autorisierte Änderungen zurückzuführen sind. CSL übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität der von ihr gelieferten Hardware oder Software mit anderen Produkten, Systemen oder Anwendungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Der Kunde ist verpflichtet, Mängel oder Defekte der gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und CSL darüber zu informieren. CSL behält sich das Recht vor, die defekte Ware zu reparieren oder zu ersetzen, oder dem Kunden eine Rückerstattung des Kaufpreises anzubieten, sofern der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist und nicht durch den Kunden verursacht wurde.

Die Garantiezeit beträgt in der Regel 24 Monate ab Lieferdatum, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen CSL und dem Kunden getroffen.

  1. Reklamationen

Der Kunde hat die Pflicht, die erbrachte Leistung von CSL unverzüglich nach Erhalt auf Mängel oder Defekte zu überprüfen. Sollte der Kunde einen Mangel oder Defekt feststellen, hat er CSL unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Eine Reklamation muss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Leistung bei CSL eingegangen sein, anderenfalls gilt die erbrachte Leistung als einwandfrei und vom Kunden abgenommen.

CSL wird die Reklamation schnellstmöglich bearbeiten und dem Kunden eine angemessene Lösung anbieten. Sollte der Mangel oder Defekt auf Verschulden von CSL zurückzuführen sein, wird CSL den Mangel kostenlos beheben oder dem Kunden eine angemessene Rückerstattung anbieten.

Die Haftung von CSL beschränkt sich auf die vertraglich vereinbarte Leistung. CSL haftet nicht für Folgeschäden, die dem Kunden durch einen Mangel oder Defekt entstehen. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch CSL verursacht.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Teile hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder, falls nicht vorhanden, Bestimmungen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen entsprechen. Bei Lücken in den Bedingungen sind die geltenden gesetzlichen Regelungen anzuwenden, es sei denn, die Parteien vereinbaren gemeinsam eine neue Regelung, um die Lücke zu schliessen. Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung dieser AGB sollten die Parteien zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten. Diese Klausel bleibt auch nach Beendigung oder Kündigung des Vertrags in Kraft, soweit sie für die Durchsetzung oder Auslegung der Bedingungen erforderlich ist.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das schweizerische Obligationenrecht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eines anderen Rechtssystems anzuwenden sind. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Biel, Kanton Bern, Schweiz. Die Parteien verzichten auf den Gerichtsstand eines anderen Ortes und erkennen die Zuständigkeit des Regionalgerichts Berner Jura Seeland als zuständiges Gericht an. Die Parteien sind jedoch berechtigt, die Angelegenheit vor einem anderen zuständigen Gericht zu bringen, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder wenn beide Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.